Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger u.a. bei:
- Kontrollwechsel
- Drittverzug
- Nichteinhaltung der Ausschüttungsbeschränkung in Höhe von 50% des HGB-
- Jahresüberschusses
Negativverpflichtung auf Kapitalmarktverbindlichkeiten
Positivverpflichtung und Transparenzverpflichtung:
- Geprüfter Konzernabschluss binnen 6 Monaten
- Ungeprüfter Halbjahresfinanzbericht binnen 4 Monaten
- Aktueller Finanzkalender
- Bei Verstoß: Zins-Step-up um 0,5 Prozentpunkte